Studenten haben Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei den Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (ggf. verlängert sich dieser Anspruch um die gesetzliche Wehr- / Zivildienstzeit), oder beim Ehegatten ohne Altersgrenze. Außerdem darf das Einkommen (ohne BAföG) im Jahr ###JAHRAKT### ###MINIJOBAKT### Euro im Monat nicht übersteigen.
Krankenversicherung der Studenten
Endet der Anspruch auf Familienversicherung, tritt die „KVdS“ – die Krankenversicherung der Studenten – ein. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule beginnt. Die KVdS besteht längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über Verlängerungsmöglichkeiten oder Ausschlusstatbestände informieren wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an.
Geringer Beitrag – viel Leistung
Der monatliche Beitrag zur KVdS beträgt ab dem 23. Lebensjahr ###STUDKVDS23### Euro, zur Pflegeversicherung ###STUDBSPV### Euro bzw. ###STUDBZPV### Euro für Kinderlose (Stand ###JAHRAKT###). Die Beiträge sind für das gesamte Semester vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung zu entrichten. Sie können jedoch auch monatlich gezahlt werden. Bitte füllen Sie den dazu notwendigen Antrag aus und schicken Sie diesen an Ihre BKK VerbundPlus, Zeppelinring 13, 88400 Biberach.
Hinweis: Bis 30.09.2022 galten die folgenden Werte: KVdS: 85,12 Euro / PV mit Kind: 22,94 Euro / PV ohne Kind: 25,57 Euro
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