In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden alle Rentnerinnen, Rentner und Rentenantragsteller pflichtversichert, die eine Vorversicherungszeit erfüllt haben. Die Vorversicherungszeit geht von der zweiten Hälfte des Erwerbslebens aus. In dieser zweiten Hälfte muss mindestens 90 % mit einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegt sein. Wird diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kommt es nicht zur KVdR. Dann kann die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.
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