Besondere Beschäftigungen
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügig entlohnten, kurzfristigen und studentischen Beschäftigungen
Zuständige Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge einschließlich der Umlagen der geringfügig entlohnt Beschäftigten (Personengruppe 109) ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit ihrer Minijob-Zentrale übernimmt die Aufgaben rund um das Thema Minijobs.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de.
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