Abgabetermin der Beitragsnachweise

Die Beitragsnachweise sind uns zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. Rechtsgrundlage ist hierfür der § 28f Absatz 3 Sozialgesetzbuch IV.

Die Termine für die Übersendung der Beitragsnachweise 2024

  • 25. Januar 2024
  • 23. Februar 2024
  • 22. März 2024
  • 24. April 2024
  • 24. Mai 2024
  • 24. Juni 2024
  • 25. Juli 2024
  • 26. August 2024
  • 24. September 2024
  • 25. Oktober 2024
  • 25. November 2024
  • 19. Dezember 2024

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